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Verhüllungsverbot?

Aktualisiert: 12. Mai 2021

Freie Menschen zeigen ihr Gesicht, trompetet die Antiverhüllungsfront im Kampf für ihre Initiative in die blaue Luft hinaus und behauptet die Schweiz als einen aufgeklärten europäischen Staat, zu dessen „unveräusserlichen Grundwerten des Zusammenlebens“ es gehöre, sein Gesicht zu zeigen.

Dem kecken Einfall, mit den unveräusserlichen Grundwerten bombastisch an die Menschenrechtscharta anzuklingen und dem etwas engherzigeren Zusammenleben dadurch den Alltagsmief zu nehmen, folgt der platte Aufprall aufs Gesicht. Selten hat einer so dummdreist sein Gesicht entblösst, der es zu verhüllen getrachtet. Recht auf Würde, Recht auf Nahrung, Pflicht auf Gesicht. Und einen Mannli-, einen Bastille-, einen Füdlisturm darauf!

Kein freier Mensch verhülle sein Gesicht, zeigefingern diese prima Grundwertspatrioten. Aber wer zeigt seinem Patron schon sein wahres Gesicht? Wer darf es wagen? Man muss doch nur die Stelleninserate lesen und die Todesanzeigen, so weiss man um die Verlogenheit des unveräusserlichen Zusammenlebens Bescheid.

Und Diktatur, höre ich wiederum auch noch. Berset ein Diktator, oh la la. Aber welcher Patron veräussert diesen Spruch? Derselbe, der es einst als Zeitverschwendung erachtet hatte, weiterhin im Nationalrat zu sitzen. Je nun, so haben wenigstens die Blätter was zum Schreiben und der Nouveauriche von der Goldküste etwas zum Lachen.

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